Mitgliedschaft
10. Februar, 10. Mai, 10. August, 10. November
Fallen diese Tage nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am nächsten darauffolgenden Bankarbeitstag.
Beitragsgruppen nach § 5.1 der Satzung gültig ab 1. Januar 2023 |
Jahresbeitrag | Quartalsbeitrag als SEPA-LS |
Aufnahmegebühr einmalig als SEPA-LS |
Kinder (bis 15 Jahre) | 144,00 Euro | 36,00 Euro | 10,00 Euro |
Jugendliche, Studenten, Azubis | 180,00 Euro | 45,00 Euro | 12,00 Euro |
Erwachsene | 222,00 Euro | 55,50 Euro | 15,00 Euro |
Ehepaare oder eheähnliche Gemeinschaft | 300,00 Euro | 75,00 Euro | 20,00 Euro |
1 Elternteil mit Kind(ern) bis 18 Jahre | 300,00 Euro | 75,00 Euro | 20,00 Euro |
Familie mit Kind(ern) bis 18 Jahre | 378,00 Euro | 94,50 Euro | 20,00 Euro |
Passivbeitrag | 132,00 Euro | 33,00 Euro | 15,00 Euro |
Schwimmunterricht und
Begleitung Wassergewöhnung |
einmalig | jeweils 50,00 Euro | |
Sonderbeiträge nach § 5.2 der Satzung Jahresbeitrag als SEPA-LS,
fällig am 10. Mai (derzeit ausgesetzt) |
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Nachwuchssportmannschaft | n.n. | ||
Sportmannschaft | n.n | ||
Wasserball – Jugend | n.n | ||
Wasserball – Herren | n.n. |
Unsere Bankverbindung (Bild):
Der Beitragseinzug ist durch
· unsere Gläubiger-Identifikationsnummer DE81ZZZ00000152256 und
· die Ihnen bei der Aufnahme zugeteilten Mitgliedsnummer (Mandatsreferenz)
gekennzeichnet so dass die fällige Abbuchung jeweils einwandfrei identifiziert werden kann.
Hinweis:
Vereinsmitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, den Jahresbeitrag bis zum 31.03 unaufgefordert an der Geschäftsstelle zu bezahlen oder auf das Vereinskonto zu überweisen, ansonsten wird für jede notwendige Rechnungsstellung eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro erhoben. Bei Nichteinlösung einer SEPA-Basislastschrift wird die anfallende Bankgebühr zusätzlich weiterbelastet.