Mitgliedschaft

Der Einzug des Mitgliedsbeitrages als SEPA-Basislastschrift erfolgt nach § 5 der Satzung als wiederkehrende Zahlung jeweils zu folgenden Fälligkeitsterminen:

10. Februar, 10. Mai, 10. August, 10. November

Fallen diese Tage nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am nächsten darauffolgenden Bankarbeitstag.

Beitragsgruppen nach § 5.1 der Satzung
gültig ab 1. Januar 2023
Jahresbeitrag Quartalsbeitrag
als SEPA-LS
Aufnahmegebühr
einmalig als SEPA-LS
Kinder (bis 15 Jahre) 144,00 Euro 36,00 Euro 10,00 Euro
Jugendliche, Studenten, Azubis 180,00 Euro 45,00 Euro 12,00 Euro
Erwachsene 222,00 Euro 55,50 Euro 15,00 Euro
Ehepaare oder eheähnliche Gemeinschaft 300,00 Euro 75,00 Euro 20,00 Euro
1 Elternteil mit Kind(ern) bis 18 Jahre 300,00 Euro 75,00 Euro 20,00 Euro
Familie mit Kind(ern) bis 18 Jahre 378,00 Euro 94,50 Euro 20,00 Euro
Passivbeitrag 132,00 Euro 33,00 Euro 15,00 Euro
Schwimmunterricht und Begleitung Wassergewöhnung einmalig jeweils 50,00 Euro
Sonderbeiträge nach § 5.2 der Satzung
Jahresbeitrag als SEPA-LS, fällig am 10. Mai (derzeit ausgesetzt)
Nachwuchssportmannschaft n.n.
Sportmannschaft n.n
Wasserball – Jugend n.n
Wasserball – Herren n.n.

Der Beitragseinzug ist durch

· unsere Gläubiger-Identifikationsnummer DE81ZZZ00000152256 und

· die Ihnen bei der Aufnahme zugeteilten Mitgliedsnummer (Mandatsreferenz)

gekennzeichnet so dass die fällige Abbuchung jeweils einwandfrei identifiziert werden kann.

Hinweis:

Vereinsmitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, den Jahresbeitrag bis zum 31.03 unaufgefordert an der Geschäftsstelle zu bezahlen oder auf das Vereinskonto zu überweisen, ansonsten wird für jede notwendige Rechnungsstellung eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro erhoben. Bei Nichteinlösung einer SEPA-Basislastschrift wird die anfallende Bankgebühr zusätzlich weiterbelastet.

Information zur DSGVO

Mitgliederinfo DSGVO